| Deutsche Produktkonformität |
Das Elektrogesetz (ElektroG)Das Elektrogesetz setzt die beiden EU-Richtlinien WEEE und RoHS in deutsches Recht um. Damit werden nicht nur das erstmalige Inverkehrbringen von Elektro(nik)geräten sowie deren Rücknahme und Entsorgung geregelt, sondern auch der Anteil von sechs konkreten Gefahrstoffen (Blei, Quecksilber, sechwertiges Chrom, PBB, PBDE und Cadmium) in entsprechenden Produkten beschränkt. Die Handhabung des Elektrogesetzes ist geprägt durch ihre hohen Aufwände und umfangreiche Bürokratie. Das Chemiegesetz (ChemG)Das deutsche Chemiegesetz bündelt die Umsetzung der Vorgaben zahlreicher, einschlägiger EU-Richtlinien zu Chemikalien. Von besonders aktueller Bedeutung ist die Implementierung der umfangreichen Änderungen aus der REACh-Verordnung, die allerdings aufgrund ihrer Relevanz zur Produktbeschaffenheit ohnehin europaweit umgesetzt wird. Die Verpackungsverordnung (VerpackV)Die derzeitige, bereits seit 1998 bestehende deutsche Verpackungsverordnung wurde mit der Zeit durch zahlreiche Novellen aktualisiert. Die aktuelle 5. Novelle trat zu großen Teilen Anfang des Jahres 2009 in Kraft. Zu den Kernaufgaben betroffener Hersteller gehören die Freistellung von der bundesweiten Rücknahmepflicht von Verkaufsverpackungen sowie ggf. die Lizenzierung eines Entsorgersymbols und weiteren Reporting-Pflichten. Das bis Ende 2008 bestehende Quasi-Monopol des Dualen System Deutschland (DSD: "Der Grüne Punkt") wurde mit der 5. Novelle der VerpackV durchbrochen und durch ein Oligopol offiziell zugelassener Dualer Systeme ersetzt. Das Batteriegesetz (BattG)Die bis 2009 existierende Batterieverordnung wurde im Zuge der Umsetzung der europäischen Batteriedirektive (BATT) durch das Batteriegesetz zum Inverkehrbringen, der Rücknahme und der Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren ersetzt. Dieses setzt die entprechenden europäischen Vorgaben in deutsches Recht um, während die bestehenden Rücknahme- und Entsorgungsstrukturen weitgehend erhalten geblieben sind. Ein zentrales Herstellerregister wurde beim Umweltbundesamt eingerichtet. Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EbPG)Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz implementiert die Vorgaben der europäischen EUP-Richtlinie in Deutschland. Zur praktischen Umsetzung werden, nach Relevanz bezüglich der Energieeffizienz priorisiert, sogenannte Durchführungsmaßnahmen [DM] in verschiedenen Produktgruppen beschlossen, die über die Zeit in mehreren Stufen in Kraft treten. Das Einhalten dieser Vorgaben wird im Rahmen der CE-Konformität zertifiziert. |