WEEE - die Elektroschrott-Richtlinie (2002/96/EG)
Die EU-Richtlinie zu Elektro- und Elektronikschrott [Waste Electrical and Electronic Equipment, WEEE] regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung entsprechender Produkte. Was als europäischer Ansatz für eine Lösung des Elektroschrottproblems geplant war, hat sich zu einem Testfall für die Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes entwickelt.
RoHS - die Gefahrstoffrichtlinie (2002/95/EG)
Die EU-Richtlinie zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten [Restriction of Hazardous Substances, RoHS] definiert Grenzwerte für den Anteil der sechs Substanzen Blei, Quecksilber, sechwertiges Chrom, PBB, PBDE und Cadmium in homogenen Werkstoffen von Elektro(nik)produkten. Es existieren zahlreiche, teilweise recht spezifische Ausnahmeregelungen, die teilweise nicht europaweit verbindlich sind.
REACh - die Chemikalienrichtlinie (1907/2006)
Die EU-Richtlinie zur Registrierung, Bewertung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien [Registration, Evaluation, Authorisation, and Restriction of Chemicals, REACh] regelt erstmals umfassend unter Einbeziehung bestehender und verwandter Richtlinie die Handhabung von Chemikalien, Zubereitungen und fertigen Erzeugnissen. Je nach Mengenband und Gefährdungspotential gibt es Registrierungspflichten mit gestaffelten Fristen. Für die meisten Unternehmen wirkt sich REACh insbesondere auf die Kommunikation in der Vertriebskette aus.
PACK - die Verpackungsrichtlinie (94/62/EG)
Die EU-Richtlinie zu Verpackungen und Verpackungsabfällen [Packaging and Packaging Waste, PACK] ist ein der ältesten europäischen Direktiven, die schon zu EWG-Zeiten in Kraft war. Sie adressiert das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und Entsorgung von Verpackungsabfällen. Durch zahlreiche Erweiterungen in den letzten Jahren wurde vor allem versucht, die bestehende Richtlinie europaweit zu harmonisieren. In den älteren EU-Mitgliedsstaaten sind vor allem Anpassungen und Novellen bestehender nationaler Regeln zu beobachten, während in vielen der neuen Beitrittsländer neue Gesetze entstehen.
BATT - die Batterienrichtlinie (2006/66/EG)
Die EU-Richtlinie zu Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren [Batteries and Accumulators, Waste Batteries and Waste Accumulators, BATT] regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von primären (nicht wiederaufladbaren) und sekundären (wiederaufladbaren) Batterien. Da diese Direktive noch recht jung ist, sind viele EU-Länder noch mit ihrer Erstdurchsetzung beschäftigt.
EUP - die Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG)
Die EU-Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte [Energy Using Products, EUP] legt einen Rahmen für Anforderungen an das ökologische Produktdesign [Ökodesign] fest. Dabei geht es ausdrücklich um alle Arten von Energie, nicht nur um Elektrizität. Populäre Themen auf der Basis der EUP-Richtlinie sind die Reduzierung von Schein-Aus-Verlusten [Stand-by-losses] und das Verbot der konventionellen Glühbirne.
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